Beschluss zu TOP 5
1. Beschluss
Die Jahresrechnung 2018 des Marktes Thalmässing wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeord-nung (GO) festgestellt.
2. Beschluss
Die Entlastung der Jahresrechnung 2018 des Marktes Thalmässing gem. Art. 102 Abs. 3 Ge-meindeordnung (GO) wird erteilt. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes des Haushaltsjahres 2018 war jederzeit gewährleistet. Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon durch frühere Beschlüsse erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Küttinger nimmt an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.